Therapieangebot

Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr mit unterschiedlichsten Problematiken und Belastungen.

Ich biete eine verhaltenstherapeutische Behandlung für privat versicherte, Selbstzahler oder Beihilfe-Empfänger an. Aber auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren einen Therapieplatz bei mir zu erhalten. 


Zum Ablauf

In einem Erstgespräch mache ich mir einen Eindruck von Ihnen als Familie und der Thematik, um herauszufinden, ob eine Verhaltenstherapie bei mir die geeignete Hilfestellung ist.

In weiteren Probatorik-Terminen lernen wir uns kennen, ordnen die Problematik diagnostisch ein, entwickeln ein Entstehungsmodell und darauf aufbauend Ziele für die Therapie.

Da die Kostenübernahme von Psychotherapie bei privaten Krankenkassen vom jeweiligen individuellen Vertrag abhängt, erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse. Die Kostenübernahme muss dann von den Eltern bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sobald der Antrag der Krankenkasse genehmigt ist, und ein Therapieplatz bei mir frei ist, starten wir mit den wöchentlichen Therapieterminen  à 50 Minuten.


Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren

 

Gesetzliche Krankenkassen müssen grundsätzlich eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten und rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten sorgen.
Falls Sie bisher vergeblich versucht haben, bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einen Therapieplatz für Ihr Kind zu finden oder Ihnen unzumutbar lange Wartezeiten genannt wurden, ist Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss Ihre Krankenkasse erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.

Ihre Chance auf einen Therapieplatz

Voraussetzung für die Bewilligung einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren ist allerdings, dass der/die Patient/in gegenüber der Krankenkasse belegen muss, dass er/sie sich vergeblich bemüht hat, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten mit Kassensitz zu finden. Die erforderlichen Handlungsschritte und Unterlagen für den Antrag einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:



Gerne begleite ich Sie bei Fragen zum Antragsverfahren. Grundsätzlich ist es zudem sinnvoll, dass Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach dem „gewünschten“ Vorgehen im Zusammenhang mit einer Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren erkundigen.

 


Kosten

Die Kosten der Therapie richten sich nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Hier ein Auszug möglicher Kosten:

Leistung

GOP-Ziffer

Faktor


Betrag in €

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, 50 Minuten

870

2,3

100,55€

Erhebung einer biographischen Anamnese zur Einleitung und Indikationsstellung (einmalig)

860

2,3

123,34€

Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen

857

1,8

12,17€

Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests

856

1,8

37,88€

Einleitung oder Verlängerung der Psychotherapie, einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens

808

2,3

53,62€

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht
(einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem/n Befund/en zur epikritischen Bewertung u. ggf. zur Therapie).

75

2,3

17,43€

Ausfallhonorar



80€

Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt der üblichen Leistungen. Im Einzelfall können noch weitere GOP-Leistungen anfallen. 


„Manchmal zeigt sich der Weg erst, wenn man anfängt ihn zu gehen.“

(Paulo Coelho)